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Häufige Fragen

Du hast sicherlich noch einige Fragen. Die häufigsten habe ich dir hier zusammengefasst:

  • Was ist der Unterschied zwischen Mütterpflegerin und Hebamme?

    Die Hebamme ist ausschließlich für die medizinische Überwachung und Betreuung von Mutter und  Baby im Wochenbett verantwortlich. Als Mütterpflegerin habe ich einen anderen  Arbeitsschwerpunkt als die Hebamme. 


    Meine Arbeit beginnt da,wo die Arbeit der Hebamme aus zeitlichen und organisatorischen Gründen  endet. Ich arbeite gerne in enger Absprache mit deiner Hebamme zusammen und unterstütze dich  gerne bei der Umsetzung ihrer Empfehlungen. 

  • Was ist wenn ich schon eine Hebamme habe?

    Das ist großartig! Die Arbeit der Hebamme ist so wichtig und unersetzlich!

     

    Es ist möglich, zeitgleich von einer Hebamme und einer Mütterpflegerin betreut zu werden. Hebammen und Mütterpflegerinnen haben unterschiedliche Arbeitsschwerpunkte und werden aus  „unterschiedliche Töpfen“ bei der Krankenkasse finanziert.

  • Worin besteht der Unterschied zwischen Haushaltshilfe und Mütterpflegerin?

    Eine Haushaltshilfe kümmert sich ausschließlich um den Haushalt.


    Als Mütterpflegerin habe ich eine Ausbildung absolviert und bin somit fachlich geschult, um dich und deine  Familie während der Wochenbettzeit umfassend unterstützen zu können.

  • Kann eine Mütterpflegerin schon während der Schwangerschaft zum Einsatz kommen?

    Ja! 


    Bereits in der Schwangerschaft kann bei ärztlicher Indikation ein Antrag bei der Krankenkasse auf  Haushaltshilfe/Mütterpflege gestellt werden.  

    Gründe dafür wären beispielsweise:


    • Rückenschmerzen 
    • Bettruhe bei vorzeitigen Wehen 
    • Symphysenschmerzen 
    • Und alles was dich grundsätzlich daran hindert, dich und deine Familie zu versorgen und  keine andere im Haushalt lebende Person (älter als 12) dies übernehmen kann. 
  • Wer trägt die Kosten für den Einsatz?

    Du kannst meinen Einsatz als Privatleistung in Anspruch nehmen und so den Umfang und die Dauer des Einsatzes selbst bestimmen. Die Kosten für meinen Einsatz kannst Du bei Deiner jährlichen Einkommenssteuererklärung als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen.


    Bei ärztlicher Indikation besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse zu stellen.

    Hierfür benötigst Du ein ärztliches Attest.

    Viele Krankenkassen haben Apps über die der Antrag auf schnellstem Weg eingereicht werden kann.

    Gerne bin ich Dir bei der Antragstellung behilflich.

  • Ich möchte gerne einen Gutschein für Mütterpflege verschenken, geht das?

    Natürlich! Das biete ich gern an. 


    • Du möchtest den Umfang und die Dauer meines Einsatzes selbst bestimmen?
    • Du möchtest Dir was Gutes tun und Dir einen kleinen „Wochenbett-Wellness-Tag“ gönnen?

    Lass Dir zur Geburt doch ein wenig „Mütterpflege“ schenken! Nimm einfach Kontakt zu mir auf und wir besprechen alles Weitere.

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Du hast weitere Fragen oder möchtest meine Hilfe? Kontaktiere mich gern und ich melde mich bei dir für die nächsten Schritte.

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